Mit weitblick als verantwortlichem Transferpartner konnten wir mehrfach schwierige Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgreich gestalten.
Prof. Dr. Rupert Felder, Heidelberger Druckmaschinen AG
Mit weitblick als verantwortlichem Transferpartner konnten wir mehrfach schwierige Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgreich gestalten.
Prof. Dr. Rupert Felder, Heidelberger Druckmaschinen AG
Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft bzw. -agentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung und die Qualifizierungen.
Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die erforderlichen und angemessenen Kosten für diese Leistungen nach § 110 SGB III mit bis zu 50%. (Hierbei ist die maximale Höhe der Förderung auf 2.500,-€ pro Mitarbeiter /-in begrenzt)
Die Förderung während einer Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes in Höhe von 60/67% für maximal 12 Monate gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls kann sich die Agentur für Arbeit an den Kosten für arbeitsmarkpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben nach § 111a SGB III beteiligen.
Die organisatorische Gestaltung einer Transfergesellschaft oder Transferagentur sieht vor, dass sich das in der Restrukturierung betroffene Unternehmen bei der Agentur für Arbeit über die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld beraten lässt. Insbesondere im Rahmen Ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer /-innen fördernden Interessenausgleich oder der Einigung auf einen Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden sein.
Folgende betriebliche Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft ist die Bereitstellung der wesentlichen Finanzierungsanteile durch das Personal abgebende Unternehmen unverzichtbar. Um dies zu gewährleisten, werden oftmals die Auslauflöhne, die Arbeitgeber in der Kündigungsfrist zu tragen hätten, als Finanzierungsmittel für die Transfergesellschaft genutzt. Ergänzt werden diese Mittel durch das vom Projektträger beantragte Transferkurzarbeitergeld gemäß § 111 SGB III.
Insgesamt enthält die Kostenkalkulation folgende Bestandteile: