Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Abschlussbericht wird von den weitblick-Berater /-innen detailliert erstellt und an die Arbeitnehmervertretung und die Arbeitgeber am Ende der Transfergesellschaft, der Transferagentur oder den Outplacement-Maßnahmen ausgehändigt. Dort sind alle relevanten Informationen zu Transfergesellschaft sowie statistische Daten zu Alter, Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Ruhensvereinbarungen und Vermittlungen hinterlegt.
Die Berater /-innen von weitblick informieren die Unternehmen und Arbeitgeber vor Beginn der Transfergesellschaft über die Projektplanung und übernehmen die Administration aller anfallenden Planungsschritte.
Ein Arbeitgeberwechsel ist für Sie als Arbeitssuchende /-r immer auch die Chance für einen Neuanfang. Setzen Sie Ihre Kenntnisse und Talente dort ein, wo Sie gebraucht werden. Wir helfen Ihnen, eine neue Anstellung zu finden, und begleiten Sie bis zum Antritt der neuen Beschäftigung.
Zur Kernleistung in der Transfergesellschaft gehört die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Wir recherchieren, ob es adäquate Stellen für Sie gibt, vermitteln Sie und bereiten Sie auf Vorstellungsgespräche vor.
Damit alle Parteien auf dem gleichen Informationsstand der laufenden Maßnahmen sind, finden regelmäßig Beiratssitzungen statt. Zum Beirat gehören die Arbeitnehmervertretungen / der Betriebsrat, die Arbeitgeber (Personal, Arbeitsrecht etc.), eventuell Gewerkschaftsvertreter /-innen und Mitarbeiter /-innen der Agentur für Arbeit sowie die Projektleitung von weitblick.
Auf den Beiratssitzungen wird der Verlauf der Transfergesellschaft reflektiert und gegebenenfalls Optimierungen besprochen.
Nachdem sich ein Unternehmen für die Zusammenarbeit mit weitblick in einer Transfergesellschaft oder als Outplacement-Partner entschieden hat, werden alle Arbeitnehmer /-innen umfassend über die anstehenden Maßnahmen informiert.
Inhalte der Belegschaftsinformation sind:
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal und Erfolgsfaktor innerhalb von Transfergesellschaften ist der Beraterschlüssel. Um Ihnen sehr gute Unterstützung zu bieten, haben wir uns zu einem überdurchschnittlich guten Beraterschlüssel von 1:40 verpflichtet. Konkret bedeutet das, dass wir für 40 Teilnehmer /-innen einen Berater / eine Beraterin in Vollzeit zur Verfügung stellen.
Die weitblick-Beratung richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen. Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz
Besonderes Augenmerk legen wir auf eine hohe Qualifikation unserer Berater /-innen. Ihnen stehen Berater /-innen zur Seite, die über ein abgeschlossenes Studium, mehrjährige Berufserfahrung und tiefgreifende Kenntnisse in den Feldern Coaching, Beratung, Bewerbertraining und Vermittlung von Arbeitsuchenden verfügen.
Oftmals wird die Arbeit unserer Berater /-innen nötig, weil Arbeitsplätze durch Rationalisierungen gefährdet sind oder sich das derzeitige Unternehmen oder die Branche in einer schlechten Wirtschaftslage befinden. In diesem Fall ziehen wir auch einen Berufswechsel in Betracht.
In den Beratungsgesprächen werden Ihre Stärken und Schwächen analysiert. Wir analysieren gemeinsam, ob ein Berufswechsel für Sie eine adäquate Lösung ist. In diesem Fall gibt es zahlreiche Umschulungen und Weiterbildungen, die Sie innerhalb der Transfergesellschaft bei vorliegender Voraussetzung in Anspruch nehmen können.
Im Rahmen des individuellen Coachings analysieren wir die Stärken der einzelnen Mitarbeiter /-innen und erstellen mit ihnen einen persönlichen Berufswegeplan. Wir entwickeln für sie eine individuelle Strategie zur Stellensuche und Karriereplanung.
Das von weitblick konzipierte Bewerberhandbuch ist Teil unseres Bewerbungstrainings und beinhaltet einen umfangreichen Wegweiser zu formalen Hinweisen mit Mustern und Übungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die Bewerbung ist der Türöffner für einen neuen Job. Wir helfen Ihnen
Dazu ermitteln wir zuerst die Ist-Situation und erstellen mit Ihnen eine Bewerbungsmappe (Anschreiben, Foto, Lebenslauf etc.). Zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche unterstützen wir Sie mit Präsentationstrainings, Informationen zur Körpersprache und dem Bearbeiten typischer Fragen im Vorstellungsgespräch.
Lassen Sie sich Ihre Bildung bzw. die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter /-innen mitfinanzieren. EU, Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme für Weiterbildungen und Qualifizierungen an. Unsere Berater /-innen sind hier immer auf dem aktuellen Informationsstand.
Ausschlaggebend für eine Inanspruchnahme der jeweiligen Fördermöglichkeiten sind verschiedene Faktoren. Unsere Berater /-innen prüfen individuell, welche Förderungen in Frage kommen und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Wichtig ist, dass bei allen Programmen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Dabei sind teilweise Vorlaufzeiten/Fristen zu beachten. Die Förderhöhe variiert je nach Programm und Qualifizierung.
In Folge einer Betriebsänderung sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, an einer Transferberatung durch die Agentur für Arbeit teilzunehmen, damit eine Förderung gewährleistet werden kann.
Hierbei beraten die Agenturen für Arbeit die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transferagenturen / Transfergesellschaften, insbesondere bei Sozialplanverhandlungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und unterstützen unter Berücksichtigung dieser Möglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) einen direkten Beschäftigungstransfer.
Coaching bedeutet die professionelle Begleitung von Personen in Situationen der Veränderung oder bei der Neu-Orientierung.
Unser Coaching richtet sich sowohl an Personen, die sich beruflich umorientieren möchten, als auch an von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
Dabei ist das Coaching zielgerichtet, zeitlich begrenzt und es kann als Einzelcoaching oder Gruppencoaching durchgeführt werden.
In einer ausführlichen Erstberatung werden die Rahmenbedingungen abgesteckt, mögliche Wege aufgezeigt und eine Zielrichtung festgelegt. In weiteren Gesprächen begleiten unsere erfahrenen Transferberater /-innen Sie individuell und helfen Ihnen, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, endet das Coaching mit der Vorbereitung auf die neue Stelle.
Mit Eintritt in die Transfergesellschaft wird der Dreiseitige Vertrag von allen beteiligten Parteien unterschrieben. Die Bestandteile des Dreiseitigen Vertrages sind
Bei einer Vielzahl von Entlassungen (mind. 500) oder bei Zusammenschluss mehrerer kleiner Betriebe kann der „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ Fördergelder für Qualifizierungen, Coachings und anderweitige Unterstützung bieten.
Die Fördergelder können während der Transferzeit, aber auch für die Nachbetreuung genutzt werden. Dadurch kann der Einstieg in einen neuen Job intensiver und länger begleitet werden.
Als Ergänzung zum Profiling können eignungsdiagnostische Verfahren eingesetzt werden. Diese Verfahren sind wissenschaftlich geprüft, standardisiert und basieren auf einem Fragebogen. Ziel ist die Messung von berufsbezogenem Verhalten und Kompetenzen.
Mit diesen Verfahren soll prognostiziert werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie in einer bestimmten beruflichen Tätigkeit erfolgreich wären.
In unseren Transfer- und Outplacement-Projekten wird Ihnen für Ihre Neupositionierung auf dem Arbeitsmarkt aktive Unterstützung angeboten. Wir beraten Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und gehen auf Ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse ein. Ziel ist es, eine neue Anstellung für Sie zu finden.
Inhalte der Gespräche sind beispielsweise:
Unser jahrelanger Erfolg beruht auf dem ständigen Erfahrungsaustausch unserer Berater /-innen mit Ihnen als Unternehmer /-innen, Arbeitnehmervertreter /-innen und Arbeitnehmern /-innen. Wir haben viel gelernt und wissen, worauf wir den Fokus unserer Arbeit legen müssen. Gemeinsam können wir die gesteckten Ziele schneller erreichen.
weitblick berät Mitarbeiter /-innen auch bei der Gründung einer eigenen Existenz. Die Beratung reicht von der Entwicklung neuer Geschäftsideen bis hin zur Erstellung eines umfangreichen Businessplans. Außerdem werden Kontakte zu den regionalen und überregionalen Fördereinrichtungen (IHK/HWKs, Agentur für Arbeit, Kreditanstalten, Wirtschaftsförderung) vermittelt.
Die finanzielle Absicherung in einer Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft bietet die Chance für den Weg in eine eigene Existenz.
Nötige Kriterien auf Seite des Betriebes:
Auf Seiten der Arbeitssuchen:
In einer Transfergesellschaft können Sie an Einzel- und Gruppenberatung teilnehmen. Während die Transferberatung meist in Einzelgesprächen stattfindet, finden zu allgemeinen arbeitsmarktrelevanten Themen Gruppenveranstaltungen bzw. Workshops statt. Das fördert den regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb der Transfergesellschaft
Insbesondere Beschäftigte, die lange bei einem Unternehmen tätig waren, fühlen sich bei der Suche nach einer neuen Anstellung überfordert und hilflos. Unsere Berater /-innen kennen das Problem und stehen Ihnen aktiv und beratend zur Seite.
Oftmals schlummern in Menschen ungeahnte Talente und Fähigkeiten. Gemeinsam mit unseren Beraterinnen und Beratern können Sie Ihre Kompetenzen analysieren und Ihre Karriereplanung darauf abstimmen.
Für die Unternehmen ist es bei der Entscheidung für eine passende Transfergesellschaft wichtig zu wissen, welche Kosten in dem vereinbarten Zeitraum anfallen.
weitblick legt transparent alle Kosten offen und stellt Ihnen diese in einem ausführlichen Kostenkalkulationsplan zur Verfügung.
Nach dem offiziellen Ende Ihrer individuellen Transferlaufzeit besteht die Möglichkeit, bei Fragen zum Bewerbungsprozess oder zu Vorstellungsgesprächen Ihren Berater / Ihre Beraterin telefonisch zu kontaktieren.
Möglich ist auch eine zeitlich umfangreichere Nachbetreuung, die durch das ehemalige Unternehmen für einen festzulegenden Zeitraum finanziert wird.
Unsere Berater /-innen stehen Ihnen in dieser Phase zur Seite, geben Ihnen Orientierung und unterstützen Sie in allen Belangen und Fragen rund um das Thema Bewerbung. So werden Sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern erhalten Unterstützung, wann und wobei sie diese benötigen. Dies beginnt mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, der Nutzung unseres Bewerberhandbuches und der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen.
Erklärung Allgemein
Wenn Unternehmen sich von einzelnen Mitarbeitern /-innen trennen, sind die Verantwortlichen gefordert, diesen Schritt möglichst einvernehmlich und sozialverträglich zu gestalten. Outplacement-Angebote werden durch das Unternehmen finanziert und helfen, den Verlust des Arbeitsplatzes abzufedern. Durch Coachings und Bewerbertrainings werden die ausscheidenden Mitarbeiter /-innen durch die weitblick-Berater /-innen bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt und bis zum Antritt eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer Existenzgründung begleitet.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Kostenkalkulation
Outplacementberatungen werden Mitarbeitern /-innen angeboten, die vom Unternehmen entlassen werden. Die Kosten dafür trägt das jeweilige Unternehmen. Der Umfang der Beratung kann zwischen den Beteiligten unterschiedlich vereinbart werden.
Die Beratung kann von einer einmaligen Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen bis hin zu einer sehr umfassenden Beratung reichen, die so lange dauert, bis die jeweiligen Mitarbeiter /-innen erfolgreich eine neue Stelle angetreten haben.
Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig.
Die Potenzialanalyse findet innerhalb des Bewerbertrainings statt und dient der gezielten Vorbereitung Ihrer Bewerbungen. Mithilfe der Potenzialanalyse ermitteln wir anhand eines strukturierten Fragebogens Ihre persönlichen und fachlichen Stärken.
Schnuppern Sie im Rahmen eines Praktikums oder einer Probearbeit unkompliziert in andere Tätigkeitsfelder, lernen Sie andere Unternehmen kennen und beziehen Sie dabei trotzdem Ihr Entgelt.
In solchen Arbeitsverhältnissen „auf Probe“ können beide Seiten prüfen, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommen kann. Während des Praktikums ist der Mitarbeiter weiterhin bei der Transfergesellschaft angestellt und bezieht das im Dreiseitigen Vertrag vereinbarte Entgelt.
Erkennen Sie Ihre Stärken und Schwächen, und lassen Sie sich auf dieser Grundlage von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ihrer beruflichen Zukunft beraten.
Die Teilnahme an einem sogenannten Profiling ist die Voraussetzung für den Eintritt in eine Transfergesellschaft. Das Profiling basiert auf einem von der Bundesagentur für Arbeit vorgegebenen Fragebogen, mit dem Ihre Kompetezen, Eingliederungsaussichten und Ihr Unterstützungsbedarf festgestellt werden.
Auf Grundlage des Profilings wird ein individueller Berufswegeplan erarbeitet, der eine Zielvereinbarung zur Integration in Arbeit beinhaltet.
Wir verknüpfen deutschlandweit umfassende Industrie- und Branchenkenntnisse mit sinnvollen funktionalen Instrumenten. weitblick ist überregional und regional tätig und hat drei Regionsleitungen etabliert, die in Berlin, Essen und Frankfurt für das gesamte Bundesgebiet operieren. Darüber hinaus stehen für Sie weitere Außenbüros und Projektstandorte sowie über 200 Bildungseinrichtungen unserer Unternehmensgruppe zur Verfügung. Die Präsenz vor Ort garantiert Ihnen räumliche Nähe, regionales Verständnis und eine bundesweite Vernetzung.
Bevor die Transfer- oder Outplacement-Maßnahmen starten können, findet gemeinsam mit den Unternehmen eine detaillierte Projektplanung statt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen einen Projektplan, in dem der Zeitraum, Inhalt und Kosten der Maßnahme definiert werden.
In der Transfergesellschaft besteht die Möglichkeit, mithilfe von Trainings, Kurz-Qualifizierungen und umfassenden beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen bereits erworbenes Wissen wiederaufzufrischen, zu erweitern oder aber ganz neue berufliche Wege einzuschlagen.
Die Qualifizierungsberatung sowie die Kontaktaufnahme zu geeigneten Weiterbildungsträgern gehören zu den Kernaktivitäten der Transfergesellschaft.
Die Trainings und Qualifizierungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Beschäftigten abgestimmt und können unterschiedliche Laufzeiten haben. In der Planung und Organisation werden Sie umfangreich durch Ihren Berater / Ihre Beraterin unterstützt, die/der die regionalen und überregionalen Bildungsanbieter kennt und somit eine bestmögliche und marktgerechte Qualifizierung für Sie sicherstellt.
Ein wichtiger Prozessschritt bei der Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse sind Fortbildungen (Anpassungsqualifizierungen). Qualifizierungsbudgets spielen hierbei eine große Rolle.
Bei Fortbildungen oder auch Umschulungen können seit August 2016 bis zu 50% der Qualifizierungskosten über § 111a SGB III durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden während der Qualifizierungsberatung mit den Beraterinnen und Beratern besprochen.
Die Antragsstellung erfolgt in Zusammenarbeit und enger Absprache zwischen den Transferberatern /-innen, den Transferbeschäftigten und der Agentur für Arbeit.
Als Remanenzkosten bezeichnet man die - durch den Wegfall der Arbeitsplätze für die Dauer der Transfergesellschaft - beim abgebenden Unternehmen verbleibenden Kosten. Im Regelfall setzen sich die Remanenzkosten zusammen aus Beiträgen zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen für Urlaub und an Feiertagen sowie den Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld. Die gesamten Remanenzkosten werden vom personalabgebenden Unternehmen getragen.
Eine Ruhensvereinbarung ermöglicht Ihnen die Erprobung neuer Arbeitsstellen mit Rückkehroption in die Transfergesellschaft.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber schließen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Transfergesellschaft eine Ruhensvereinbarung abzuschließen. Dies gibt Ihnen Sicherheit, denn sollte das neue Arbeitsverhältnis in der Probezeit scheitern, lebt das Vertragsverhältnis mit der Transfergesellschaft wieder auf und Sie können ohne arbeitsrechtliche Probleme in die Transfergesellschaft zurückkehren. Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei das neu begonnene Arbeitsverhältnis beendet.
Eine Ruhensvereinbarung wird in der Regel für die Dauer der Probezeit vereinbart.
Unser Profiling, aber auch die intensiven Beratungsgespräche helfen uns, die für Sie passende Stelle zu finden.
Dazu nutzen wir die Vermittlungssoftware der weitblick, die Akquisestrategien unserer Berater und unsere Netzwerke zu Verbänden, Unternehmen und Gewerkschaften.
Ziel ist die Vermittlung in eine nachhaltige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Das Transfer-Kurzarbeitergeld ist eine Förderleistung der Arbeitsagenturen. Es wird für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten der Transfergesellschaft für einen Zeitraum von bis zu 12 Bezugsmonaten (maximale Förderdauer) bewilligt.
Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung von 60% bzw. 67% (bei eingetragenen Kindern, vgl. ALG I) des pauschalierten Nettoentgeltes. Im Regelfall wird das Transfer-Kurzarbeitergeld vom abgebenden Unternehmen aufgestockt.
Eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld ist die rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung.
Gerade in kleineren Unternehmen, oder wenn Einzelne ihren Arbeitsplatz verlieren, sind Transferagenturen gut geeignet, um flexibel handeln zu können. Schon mit wenigen Mitteln können große Wirkungen erzielt werden, wenn der Betroffene zielgerichtet Unterstützung erhält.
Ablauf
In einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und weitblick werden der Teilnehmerkreis, die Laufzeit und die angebotenen Leistungen der Transferagentur sowie die Nutzung von Beratungsräumen geregelt.
Leistungen für die Beschäftigten innerhalb der Transferagentur sind zum Beispiel Bewerbungstrainings, Einzelberatung und Coaching.
Kosten
Bei der Durchführung der Transferagentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung sowie die jeweiligen Qualifizierungen.
Vorteile
Die Beschäftigten erhalten schon während der laufenden Kündigungsfrist Unterstützung bei der Neuorientierung und der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung. Die Einrichtung einer Transferagentur bietet den Beschäftigten daher sofortige und professionelle Unterstützung, die Kündigungssituation zu bewältigen.
Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und betroffene Mitarbeiter /-innen in Beschäftigung zu bringen, haben Arbeitgeber und Betriebsräte die Möglichkeit, eine Transfergesellschaft einzurichten.
Die Transfergesellschaft bietet professionelle Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Sie schafft Qualifizierungsmöglichkeiten und baut unterschiedliche Brücken in den bestehenden Arbeitsmarkt.
Die betroffenen Beschäftigten scheiden mit einem sogenannten Dreiseitigen Vertrag aus dem bisherigen Unternehmen aus und schließen gleichzeitig ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit der weitblick – personalpartner GmbH ab. Die genauen Bedingungen werden in einer gesonderten Vereinbarung oder einem Sozialplan geregelt.
Während der Zeit in der Transfergesellschaft arbeiten die Beschäftigten mit den weitblick-Berater /-innen an ihrer beruflichen Zukunft.
Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist freiwillig.
Voraussetzungen
Damit eine Transfergesellschaft eingerichtet und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Betriebsrat und Geschäftsführung stehen oft vor der Frage, welche Maßnahmen für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten die geeigneten sind. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir bei der Entscheidung der passenden Transferinstrumente beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Transferagentur, einer Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft oder einer Kombination aus beidem. Des Weiteren können unterschiedliche Laufzeiten und Ausstattungen überlegt (gewählt) werden, die auch Inhalt des Transfersozialplanes sein sollten, um ein weiteres Verhandeln zu vermeiden.
Der sogenannte Transferlohn setzt sich aus mehreren Teilen zusammen.
Wir raten dazu, alle Rahmenbedingungen im Transfersozialplan zu regeln. Die Regelungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen finden sich im SGB (Sozialgesetzbuch)
Ein beruflicher Neuanfang bedarf einer zielgerichteten Planung und Organisation. Die Transfermappe unterstützt und strukturiert den Beratungsprozess mit Ihrem persönlichen Berater / Ihrer persönlichen Beraterin in der Transfergesellschaft. Mit der Transfermappe planen Sie die zukünftigen Schritte und bewahren hier Ihre Zielvereinbarungen und Planungen sowie Nachweise über Bewerbungs- und Qualifizierungsaktivitäten auf.
Da Ihr Transferbeschäftigungsverhältnis von der Agentur für Arbeit gefördert wird und Sie bei der Agentur für Arbeit als „arbeitsuchend“ gemeldet sind, muss die Transfermappe der Agentur für Arbeit bei Aufforderung jederzeit vorzulegen sein.
Transferagentur und Transfergesellschaft bilden gemeinsam die Transfermaßnahmen. Diese werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.
Bei Transfersozialplänen steht keine Abfindungsregelung im Vordergrund, vielmehr geht es darum, die von Arbeitslosigkeit betroffenen Mitarbeiter /-innen bei Ihrer Jobsuche zu fördern und zu unterstützen.
Neben der finanziellen Absicherung ist eine neue berufliche Perspektive für die Betroffenen sehr wichtig. Im Transfersozialplan, der zwischen dem jeweiligen Unternehmen und den Arbeitgebervertreter /-innen geschlossen wird, ist festgehalten,
Durch die in der Transfergesellschaft erworbenen neuen Qualifikationen besteht für die Arbeitnehmer /-innen eine große Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
In der Studie „Trendanalyse – Berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland” veröffentlicht das bfw – Unternehmen für Bildung erstmals einen umfassenden Überblick über aktuelle Trends der beruflichen Bildung, um Gestaltungsoptionen und Herausforderungen für Bildungsträger zu analysieren und einen Beitrag zum fachlichen Austausch in der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik zu leisten.
Trennungsmanagement bezeichnet den gesamten Prozess des Arbeitgebers bzw. der Führungskraft, eine beschlossene Kündigung umzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, alle Maßnahmen so zu gestalten, dass die Trennung von Mitarbeitern /-innen mit der nötigen Wertschätzung und Angeboten für die berufliche Neuorientierung verbunden ist und die Kündigung auch für die verbleibenden Mitarbeiter /-innen verständlich und nachvollziehbar ist.
Unsere erfahrenen Berater /-innen betreuen Sie individuell und helfen ihnen, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dabei kommt unterstützend auch eine Vermittlungssoftware zum Einsatz.
Wir leiten Ihnen Stellenangebote weiter und bringen Sie mit möglichen Arbeitgebern zusammen.
Zahlreiche Arbeitnehmer /-innen nutzen den Verlust Ihrer Beschäftigung, um sich eine andere berufliche Perspektive aufzubauen. Weiterbildungen bilden dafür die richtige Grundlage.
Unserer Unternehmensgruppe bietet im Bereich der Weiterbildung zahlreiche Möglichkeiten und deckt dabei alle Branchen ab:
Die Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen zu relevanten und arbeitsmarktrelevanten Themen gehört ebenfalls zum Portfolio unserer Berater /-innen.
Meist werden die Workshops für interessierte Kleingruppen durchgeführt. Die Themen können stark variieren und reichen von Workshops zum Thema „Strategien am Arbeitsmarkt für ältere Beschäftigte“, über „Vertiefende Bewerbungsstrategien“ bis hin zur „Vorbereitung von Initiativbewerbungen“.
Zu Beginn des Beratungsprozesses in der Transfergesellschaft erstellen die weitblick-Berater /-innen gemeinsam mit dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin eine schriftliche Zielvereinbarung.
In diesem Gespräch wird festgelegt, welches berufliche Ziel angestrebt wird und welche Maßnahmen, z. B. Qualifizierungen, erforderlich sind, um das Ziel zu erreichen. Diese Zielvereinbarung wird im Beratungsprozess regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.