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Transfergesellschaft und Transferagentur mit weitblick

Mit weitblick als verantwortlichem Transferpartner konnten wir mehrfach schwierige Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgreich gestalten.

Prof. Dr. Rupert Felder, Heidelberger Druckmaschinen AG

Notwendige Personalanpassungsmaßnahmen sozialverträglich umsetzen

Mit einer Transferagentur oder einer Transfergesellschaft bieten Sie Ihren Beschäftigten eine neue berufliche Perspektive. weitblick ist Ihr verlässlicher Partner und bietet Ihnen im Personaltransfer Planungssicherheit, kalkulierbare Kosten und eine schnelle Umsetzung.

Bis zu 50% Zuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit

Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft bzw. -agentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung und die Qualifizierungen. 

Transferagentur

Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die erforderlichen und angemessenen Kosten für diese Leistungen nach § 110 SGB III mit bis zu 50%. (Hierbei ist die maximale Höhe der Förderung auf 2.500,-€ pro Mitarbeiter /-in begrenzt)

Transfergesellschaft

Die Förderung während einer Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes in Höhe von 60/67% für maximal 12 Monate gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Förderung nach § 111a SGB III

Ebenfalls kann sich die Agentur für Arbeit an den Kosten für arbeitsmarkpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben nach § 111a SGB III beteiligen.

Beratung zum Transferkurzarbeitergeld

Die organisatorische Gestaltung einer Transfergesellschaft oder Transferagentur sieht vor, dass sich das in der Restrukturierung betroffene Unternehmen bei der Agentur für Arbeit über die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld beraten lässt. Insbesondere im Rahmen Ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer /-innen fördernden Interessenausgleich oder der Einigung auf einen Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden sein.

Voraussetzungen

Folgende betriebliche Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung
  • Einrichtung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE)
  • Organisation und Mittelausstattung der beE
  • Ein System zur Sicherung der Qualität
  • Bei Durchführung durch einen Dritten benötigt dieser eine Trägerzulassung nach §178 SGBIII

Kostenkalkulation

Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft ist die Bereitstellung der wesentlichen Finanzierungsanteile durch das Personal abgebende Unternehmen unverzichtbar. Um dies zu gewährleisten, werden oftmals die Auslauflöhne, die Arbeitgeber in der Kündigungsfrist zu tragen hätten, als Finanzierungsmittel für die Transfergesellschaft genutzt. Ergänzt werden diese Mittel durch das vom Projektträger beantragte Transferkurzarbeitergeld gemäß § 111 SGB III.

Insgesamt enthält die Kostenkalkulation folgende Bestandteile:

  • Profilingkosten
  • Remanenzkosten
  • Qualifizierungskosten
  • Overheadkosten des Transferträgers
Sozialverträgliche Personalanpassungen mit Transfergesellschaft oder Transferagentur ! Sprechen Sie uns an