Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Damit alle Parteien auf dem gleichen Informationsstand der laufenden Maßnahmen sind, finden regelmäßig Beiratssitzungen statt. Zum Beirat gehören die Arbeitnehmervertretungen / der Betriebsrat, die Arbeitgeber (Personal, Arbeitsrecht etc.), eventuell Gewerkschaftsvertreter /-innen und Mitarbeiter /-innen der Agentur für Arbeit sowie die Projektleitung von weitblick.
Auf den Beiratssitzungen wird der Verlauf der Transfergesellschaft reflektiert und gegebenenfalls Optimierungen besprochen.
Nachdem sich ein Unternehmen für die Zusammenarbeit mit weitblick in einer Transfergesellschaft oder als Outplacement-Partner entschieden hat, werden alle Arbeitnehmer /-innen umfassend über die anstehenden Maßnahmen informiert.
Inhalte der Belegschaftsinformation sind:
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal und Erfolgsfaktor innerhalb von Transfergesellschaften ist der Beraterschlüssel. Um Ihnen sehr gute Unterstützung zu bieten, haben wir uns zu einem überdurchschnittlich guten Beraterschlüssel von 1:40 verpflichtet. Konkret bedeutet das, dass wir für 40 Teilnehmer /-innen einen Berater / eine Beraterin in Vollzeit zur Verfügung stellen.
Die weitblick-Beratung richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen. Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz
Besonderes Augenmerk legen wir auf eine hohe Qualifikation unserer Berater /-innen. Ihnen stehen Berater /-innen zur Seite, die über ein abgeschlossenes Studium, mehrjährige Berufserfahrung und tiefgreifende Kenntnisse in den Feldern Coaching, Beratung, Bewerbertraining und Vermittlung von Arbeitsuchenden verfügen.
Oftmals wird die Arbeit unserer Berater /-innen nötig, weil Arbeitsplätze durch Rationalisierungen gefährdet sind oder sich das derzeitige Unternehmen oder die Branche in einer schlechten Wirtschaftslage befinden. In diesem Fall ziehen wir auch einen Berufswechsel in Betracht.
In den Beratungsgesprächen werden Ihre Stärken und Schwächen analysiert. Wir analysieren gemeinsam, ob ein Berufswechsel für Sie eine adäquate Lösung ist. In diesem Fall gibt es zahlreiche Umschulungen und Weiterbildungen, die Sie innerhalb der Transfergesellschaft bei vorliegender Voraussetzung in Anspruch nehmen können.
Im Rahmen des individuellen Coachings analysieren wir die Stärken der einzelnen Mitarbeiter /-innen und erstellen mit ihnen einen persönlichen Berufswegeplan. Wir entwickeln für sie eine individuelle Strategie zur Stellensuche und Karriereplanung.
Das von weitblick konzipierte Bewerberhandbuch ist Teil unseres Bewerbungstrainings und beinhaltet einen umfangreichen Wegweiser zu formalen Hinweisen mit Mustern und Übungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die Bewerbung ist der Türöffner für einen neuen Job. Wir helfen Ihnen
Dazu ermitteln wir zuerst die Ist-Situation und erstellen mit Ihnen eine Bewerbungsmappe (Anschreiben, Foto, Lebenslauf etc.). Zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche unterstützen wir Sie mit Präsentationstrainings, Informationen zur Körpersprache und dem Bearbeiten typischer Fragen im Vorstellungsgespräch.
Lassen Sie sich Ihre Bildung bzw. die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter /-innen mitfinanzieren. EU, Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme für Weiterbildungen und Qualifizierungen an. Unsere Berater /-innen sind hier immer auf dem aktuellen Informationsstand.
Ausschlaggebend für eine Inanspruchnahme der jeweiligen Fördermöglichkeiten sind verschiedene Faktoren. Unsere Berater /-innen prüfen individuell, welche Förderungen in Frage kommen und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Wichtig ist, dass bei allen Programmen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Dabei sind teilweise Vorlaufzeiten/Fristen zu beachten. Die Förderhöhe variiert je nach Programm und Qualifizierung.
In Folge einer Betriebsänderung sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, an einer Transferberatung durch die Agentur für Arbeit teilzunehmen, damit eine Förderung gewährleistet werden kann.
Hierbei beraten die Agenturen für Arbeit die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transferagenturen / Transfergesellschaften, insbesondere bei Sozialplanverhandlungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und unterstützen unter Berücksichtigung dieser Möglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) einen direkten Beschäftigungstransfer.