Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Als Remanenzkosten bezeichnet man die - durch den Wegfall der Arbeitsplätze für die Dauer der Transfergesellschaft - beim abgebenden Unternehmen verbleibenden Kosten. Im Regelfall setzen sich die Remanenzkosten zusammen aus Beiträgen zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen für Urlaub und an Feiertagen sowie den Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld. Die gesamten Remanenzkosten werden vom personalabgebenden Unternehmen getragen.
Eine Ruhensvereinbarung ermöglicht Ihnen die Erprobung neuer Arbeitsstellen mit Rückkehroption in die Transfergesellschaft.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber schließen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Transfergesellschaft eine Ruhensvereinbarung abzuschließen. Dies gibt Ihnen Sicherheit, denn sollte das neue Arbeitsverhältnis in der Probezeit scheitern, lebt das Vertragsverhältnis mit der Transfergesellschaft wieder auf und Sie können ohne arbeitsrechtliche Probleme in die Transfergesellschaft zurückkehren. Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei das neu begonnene Arbeitsverhältnis beendet.
Eine Ruhensvereinbarung wird in der Regel für die Dauer der Probezeit vereinbart.