Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Vom Arbeitgeberwechsel bis hin zur bedarfsgerechten Zielvereinbarung – weitblick ist in allen Bereichen hervorragend aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dieter Kudritzki, Regionalleitung Süd der weitblick – personalpartner GmbH
Das Transfer-Kurzarbeitergeld ist eine Förderleistung der Arbeitsagenturen. Es wird für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten der Transfergesellschaft für einen Zeitraum von bis zu 12 Bezugsmonaten (maximale Förderdauer) bewilligt.
Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung von 60% bzw. 67% (bei eingetragenen Kindern, vgl. ALG I) des pauschalierten Nettoentgeltes. Im Regelfall wird das Transfer-Kurzarbeitergeld vom abgebenden Unternehmen aufgestockt.
Eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld ist die rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung.
Gerade in kleineren Unternehmen, oder wenn Einzelne ihren Arbeitsplatz verlieren, sind Transferagenturen gut geeignet, um flexibel handeln zu können. Schon mit wenigen Mitteln können große Wirkungen erzielt werden, wenn der Betroffene zielgerichtet Unterstützung erhält.
Ablauf
In einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und weitblick werden der Teilnehmerkreis, die Laufzeit und die angebotenen Leistungen der Transferagentur sowie die Nutzung von Beratungsräumen geregelt.
Leistungen für die Beschäftigten innerhalb der Transferagentur sind zum Beispiel Bewerbungstrainings, Einzelberatung und Coaching.
Kosten
Bei der Durchführung der Transferagentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung sowie die jeweiligen Qualifizierungen.
Vorteile
Die Beschäftigten erhalten schon während der laufenden Kündigungsfrist Unterstützung bei der Neuorientierung und der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung. Die Einrichtung einer Transferagentur bietet den Beschäftigten daher sofortige und professionelle Unterstützung, die Kündigungssituation zu bewältigen.
Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und betroffene Mitarbeiter /-innen in Beschäftigung zu bringen, haben Arbeitgeber und Betriebsräte die Möglichkeit, eine Transfergesellschaft einzurichten.
Die Transfergesellschaft bietet professionelle Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Sie schafft Qualifizierungsmöglichkeiten und baut unterschiedliche Brücken in den bestehenden Arbeitsmarkt.
Die betroffenen Beschäftigten scheiden mit einem sogenannten Dreiseitigen Vertrag aus dem bisherigen Unternehmen aus und schließen gleichzeitig ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit der weitblick – personalpartner GmbH ab. Die genauen Bedingungen werden in einer gesonderten Vereinbarung oder einem Sozialplan geregelt.
Während der Zeit in der Transfergesellschaft arbeiten die Beschäftigten mit den weitblick-Berater /-innen an ihrer beruflichen Zukunft.
Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist freiwillig.
Voraussetzungen
Damit eine Transfergesellschaft eingerichtet und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Betriebsrat und Geschäftsführung stehen oft vor der Frage, welche Maßnahmen für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten die geeigneten sind. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir bei der Entscheidung der passenden Transferinstrumente beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Transferagentur, einer Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft oder einer Kombination aus beidem. Des Weiteren können unterschiedliche Laufzeiten und Ausstattungen überlegt (gewählt) werden, die auch Inhalt des Transfersozialplanes sein sollten, um ein weiteres Verhandeln zu vermeiden.
Der sogenannte Transferlohn setzt sich aus mehreren Teilen zusammen.
Wir raten dazu, alle Rahmenbedingungen im Transfersozialplan zu regeln. Die Regelungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen finden sich im SGB (Sozialgesetzbuch)
Ein beruflicher Neuanfang bedarf einer zielgerichteten Planung und Organisation. Die Transfermappe unterstützt und strukturiert den Beratungsprozess mit Ihrem persönlichen Berater / Ihrer persönlichen Beraterin in der Transfergesellschaft. Mit der Transfermappe planen Sie die zukünftigen Schritte und bewahren hier Ihre Zielvereinbarungen und Planungen sowie Nachweise über Bewerbungs- und Qualifizierungsaktivitäten auf.
Da Ihr Transferbeschäftigungsverhältnis von der Agentur für Arbeit gefördert wird und Sie bei der Agentur für Arbeit als „arbeitsuchend“ gemeldet sind, muss die Transfermappe der Agentur für Arbeit bei Aufforderung jederzeit vorzulegen sein.
Transferagentur und Transfergesellschaft bilden gemeinsam die Transfermaßnahmen. Diese werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.
Bei Transfersozialplänen steht keine Abfindungsregelung im Vordergrund, vielmehr geht es darum, die von Arbeitslosigkeit betroffenen Mitarbeiter /-innen bei Ihrer Jobsuche zu fördern und zu unterstützen.
Neben der finanziellen Absicherung ist eine neue berufliche Perspektive für die Betroffenen sehr wichtig. Im Transfersozialplan, der zwischen dem jeweiligen Unternehmen und den Arbeitgebervertreter /-innen geschlossen wird, ist festgehalten,
Durch die in der Transfergesellschaft erworbenen neuen Qualifikationen besteht für die Arbeitnehmer /-innen eine große Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
In der Studie „Trendanalyse – Berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland” veröffentlicht das bfw – Unternehmen für Bildung erstmals einen umfassenden Überblick über aktuelle Trends der beruflichen Bildung, um Gestaltungsoptionen und Herausforderungen für Bildungsträger zu analysieren und einen Beitrag zum fachlichen Austausch in der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik zu leisten.
Trennungsmanagement bezeichnet den gesamten Prozess des Arbeitgebers bzw. der Führungskraft, eine beschlossene Kündigung umzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, alle Maßnahmen so zu gestalten, dass die Trennung von Mitarbeitern /-innen mit der nötigen Wertschätzung und Angeboten für die berufliche Neuorientierung verbunden ist und die Kündigung auch für die verbleibenden Mitarbeiter /-innen verständlich und nachvollziehbar ist.