Die große Verbindlichkeit zwischen Projektleitung und Betriebsrat hat eine besondere Vertrauenssituation geschaffen.
Peter Brauer, Betriebsratsvorsitzender der Schwing GmbH
Die große Verbindlichkeit zwischen Projektleitung und Betriebsrat hat eine besondere Vertrauenssituation geschaffen.
Peter Brauer, Betriebsratsvorsitzender der Schwing GmbH
Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft oder -agentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung und die Qualifizierungen.
Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die erforderlichen und angemessenen Kosten für diese Leistungen nach § 110 SGB III mit bis zu 50%. (Hierbei ist die maximale Höhe der Förderung auf 2.500,-€ pro Mitarbeiter /-in begrenzt)
Die Förderung während einer Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes in Höhe von 60/67% für maximal 12 Monate gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls kann sich die Agentur für Arbeit an den Kosten für arbeitsmarkpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben nach § 111a SGB III beteiligen.