Die große Verbindlichkeit zwischen Projektleitung und Betriebsrat hat eine besondere Vertrauenssituation geschaffen.
Die große Verbindlichkeit zwischen Projektleitung und Betriebsrat hat eine besondere Vertrauenssituation geschaffen.
Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft oder -agentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung und die Qualifizierungen.
Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die erforderlichen und angemessenen Kosten für diese Leistungen nach § 110 SGB III mit bis zu 50%. (Hierbei ist die maximale Höhe der Förderung auf 2.500,-€ pro Mitarbeiter /-in begrenzt)
Die Förderung während einer Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes in Höhe von 60/67% für maximal 12 Monate gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls kann sich die Agentur für Arbeit an den Kosten für arbeitsmarkpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben nach § 111a SGB III beteiligen.