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Transfergesellschaft mit weitblick

Die große Verbindlichkeit zwischen Projektleitung und Betriebsrat hat eine besondere Vertrauenssituation geschaffen.

Peter Brauer, Betriebsratsvorsitzender der Schwing GmbH

Zukunftssicherheit mit einer Transfergesellschaft oder Transferagentur

Wenn in einem Unternehmen Personal abgebaut werden muss, stehen Sie als Betriebsrat in einer besonderen Verantwortung. Machen Sie sich stark für die Einrichtung einer Transfergesellschaft oder Transferagentur. Damit bieten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen eine neue zukunftssichere Perspektive.

Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft oder -agentur entstehen dem Unternehmen Kosten für das Profiling, die Transferberatung und die Qualifizierungen.

Transferagentur

Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die erforderlichen und angemessenen Kosten für diese Leistungen nach § 110 SGB III mit bis zu 50%. (Hierbei ist die maximale Höhe der Förderung auf 2.500,-€ pro Mitarbeiter /-in begrenzt)

Transfergesellschaft

Die Förderung während einer Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes in Höhe von 60/67% für maximal 12 Monate gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Förderung nach § 111a SGB III

Ebenfalls kann sich die Agentur für Arbeit an den Kosten für arbeitsmarkpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben nach § 111a SGB III beteiligen.

Unterstützen Sie Ihre von Kündigung bedrohten Kolleginnen und Kollegen! Sprechen Sie uns an